Non Profit
Wir verfügen über spezielle Branchenkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Beratung von gemeinnützigen Organisationen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Körperschaften des öffentlichen rechts und der Stiftung.
Bei der Beratung von gemeinnützigen Körperschaften sind komplizierte und sehr spezifische Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts zu beachten, da im Laufe der Jahre auch in diesem Bereich die Unübersichtlichkeit des Steuerrechts zugenommen hat.
Zu unserem Mandantenkreis gehören zahlreiche Einrichtungen im gesamten Non-Profit-Sektor (Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Ordensgemeinschaften, sowie Tierschutzvereine und Stiftungen).
Neben der Beratung von gemeinnützigen Organisationen führen wir auch freiwillige Prüfungen durch.
Errichtung und Verwaltung von Stiftungen
Die Errichtung einer Stiftung, deren Führung und Verwaltung erfordern ein breites betriebswirtschaftliches, rechtliches und steuerliches Know-How. Wir beraten Sie bei der Errichtung der Stiftung, bei Fragen der Mittelverwendung, Vermögenserhaltung und Rechnungslegung von Stiftungen.